Geschützte Ursprungsbezeichnung: Wer hat’s erfunden?
Vor rund zehn Jahren hat die Europäische Union das Weinrecht auf drei Qualitätsstufen gestellt, deren Spitze die Geschützte Ursprungsbezeichnung darstellt. Doch wer in der Geschichte damit angefangen hat, Wein per gesetzlicher Festlegung an seinen Ursprung zu binden, ist höchst umstritten. „Master Class – Tokaj mal trocken: Furmint, Hárslevelu und Co.” hieß eine Veranstaltung der Ungarischen Tourismusagentur auf der letztjährigen Messe ProWein in Düsseldorf. Der Untertitel: „Eine authentische Präsentation der Vielfältigkeit der trockenen Weine vom Weingebiet mit der ersten Herkunftsbezeichnung der Welt.“ Tatsächlich? Aber hatte nicht gerade Italien 2016 groß gefeiert, und zwar 300 Jahre Chianti Classico? Dabei wurde immer gern das Dekret herumgezeigt, in demweiterlesen